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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück und betrifft damit grundsätzlich jede Eigentumswohnung. In Berlin steigt der Anteil selbstgenutzten Wohnungseigentums, auch wenn er im Vergleich zum restlichen Bundesgebiet noch relativ gering ist.

Als Wohnungseigentümer*in befinden Sie sich in einer konfliktträchtigen „Zwangsgemeinschaft“, denn in der Regel steht Ihr Alleineigentum in vielen rechtlichen Verhältnissen zum Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Regeln dieser Verbindung und des Zusammenlebens der Eigentümer*innen werden vom Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der jeweiligen Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung bestimmt. Daraus ergeben sich Rechte aber auch zahlreiche Pflichten für Sie als Wohnungseigentümer*in.

Konflikte entstehen beispielsweise in den Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümer*innen oder zwischen diesen und dem Verwalter. Häufig sind Beschlüsse der Gemeinschaft betroffen, vor allem Beschlüsse zu Wohngeld und Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen oder baulichen Veränderungen, durch die bei gleichzeitiger Beschlussfassung von Sonderumlagen die Eigentümer*innen besonders belastet werden. Auch die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum und deswegen entstehende Kostenbelastungen bilden einen häufigen Streitpunkt. Zur Lösung dieser Streitigkeiten ist anwaltliche Beratung und Vertretung meist unabdingbar.

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts ist Rechtsanwalt Hersch tätig.



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