Wir bieten Ihnen anwaltliche Beratung und Vertretung im Asylverfahren, wenn Sie gezwungen waren, Ihr Herkunftsland zu verlassen und Sie im Falle der Rückkehr Menschenrechtsverletzungen befürchten.
Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie sich aus anderen Gründen in Deutschland aufhalten wollen, z.B. zur Berufsausbildung oder zum Studium, um zu arbeiten oder um mit Ihren Familienangehörigen zusammenzuleben. Wenn Sie ein Bleiberecht geltend machen wollen, stehen wir Ihnen auch dabei zur Seite. EU-Bürger*innen helfen wir, ihr Freizügigkeitsrecht durchzusetzen. Wir beraten Sie auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts, z.B. wenn Sie sich einbürgern lassen wollen.
Kompetente Beratung und Vertretung bieten wir für alle Verfahrensabschnitte. So können Sie sich an uns wenden, wenn Sie ein Visum zur Einreise beantragen wollen oder bereits eingereist sind und Hilfe mit Anträgen bei Behörden oder einen Rechtsbeistand in verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen Verfahren benötigen. Auch eine Begleitung zu Terminen bei Behörden ist möglich. Selbstverständlich beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe, wenn dies möglich ist.
Bei einer anwaltlichen Beratung im Migrationsrecht ist es häufig erforderlich, dass Dolmetscher*innen hinzugezogen werden. Bitte erkundigen Sie sich, wenn Sie einen Besprechungstermin vereinbaren, ob Sie eine*n Dolmetscher*in zum Termin mitbringen sollten.
Auf dem Gebiet des Migrationsrechts sind Rechtsanwältin Stehle und
Rechtsanwalt Tometten tätig.
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