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Familienrecht

Im familiären Umfeld können die verschiedensten Rechtsprobleme auftreten, bei deren Lösung die professionelle Unterstützung einer erfahrenen Rechtsanwältin oft unabdingbar ist. Dies gilt im Übrigen auch für die Auseinandersetzung einer Lebenspartnerschaft und auch einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie in Kindschaftsverfahren, unabhängig von einer Eheschließung der Kindeseltern.

Hierbei handelt es sich meist um Probleme der Ehe- /Lebenspartner*innen untereinander, aber auch andere Familienangehörige, wie z.B. die Eltern und Großeltern können betroffen sein.

Neben einer Ehescheidung kommen hier die Geltendmachung von Unterhalt, Renten- und Vermögensausgleichsansprüchen, die Zuweisung der (Ehe-) Wohnung, eine Hausratsaufteilung sowie die Regelung des Umgangs mit den Kindern und der elterlichen Sorge in Betracht.

Auch die gerichtliche Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft gehört in den Bereich familienrechtlicher Themen.

Immer häufiger wird Unterhalt auch für die eigenen Eltern gefordert. Die Prüfung und Berechnung derartiger Ansprüche ist in der Regel kompliziert.

Im Zuge der vermehrten Entstehung sogenannter „Patchwork“-Familien kommen auch vermehrt Fragen zu einer möglichen Adoption auf.

Diese Themen sind in der Regel von erheblicher -emotionaler und finanzieller- Bedeutung für die Betroffenen. Die Klärung dieser Fragen erfordert daher neben fundierten Rechtskenntnissen auch Einfühlungsvermögen.

Es ist in diesem Bereich ganz besonders wichtig, von einer fachkundigen Person die eigenen Rechte aufgeklärt zu werden sowie diese Ansprüche mit kompetenter Unterstützung durchzusetzen. 

Bei einigen familienrechtlichen Verfahren besteht wegen der weitreichenden Folgen sogenannter „Anwaltszwang“, d.h., dass zumindest die antragstellende Person anwaltlich vertreten sein muss. Dies gilt insbesondere für das Ehescheidungsverfahren sowie Unterhalts- und vermögensrechtliche Verfahren. 

Zu den Kosten für Gericht und Anwältin sowie der Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, beraten wir Sie gerne.

Eine umfassende anwaltliche Beratung ermöglicht häufig auch eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung. Dies ist zumeist -auch im Interesse gemeinsamer Kinder- erstrebenswert.
Eine anwaltliche Beratung innerhalb einer intakten Ehe kann zur Vorbereitung des Abschlusses eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sehr sinnvoll sein und fällt ebenfalls in unseren Tätigkeitsbereich.

Nach dem Gewaltschutzgesetz besteht die Möglichkeit, gegen massive Belästigungen (Stalking) und Bedrohungen oder auch körperliche Gewalt durch einen Antrag auf ein Kontaktverbot vorzugehen. Hier kann im Übrigen auch gegen familienfremde Stalker, aus dem Arbeitsumfeld oder der Nachbarschaft, vorgegangen werden und ein Kontakt- oder Näherungsverbot erreicht werden. 



Auf dem Gebiet des Familienrechts un d des Gewaltschutzrechtes sind die Rechtsanwältinnen Susanne Lattek und Sonja Schlecht tätig.

Rechtsanwältin Sonja Schlecht berät zu den Möglichkeiten einer Adoption.




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