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Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Bürger*innen untereinander und mit Unternehmen. Es geht um vertragliche Ansprüche, Schadensersatz oder Schmerzensgeld und Eigentumsrechte.

Beispiele hierfür sind Gewährleistung bei Mängeln der Kaufsache oder Rückzahlung eines Darlehens, Regulierung von Schäden. Verbraucher*innenrechte gehören ebenfalls dazu. Umfasst ist auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

Gerne beraten wir Sie auch vor Abschluss eines Vertrages oder arbeiten Verträge für Sie aus.

Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts sind Rechtsanwältin Lattek und Rechtsanwalt Hersch tätig, Rechtsanwältin Stehle im Bienenrecht.



weitere Rechtsgebiete:

Erbrecht

Familienrecht

Mietrecht

Migrationsrecht

Nebenklage

Strafverteidigung

Verkehrsrecht

Wohneigentumsrecht