Die Auslegung vorhandener Testamente sowie die Klärung der Erbfolge, ggf. auch die Berechnung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen ist ein sehr komplexes und schwieriges Thema und stellt für die Betroffenen oftmals eine Überforderung dar.
Dies gilt auch für die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie deren Berechnung.
Die Errichtung eines Testamentes birgt zahlreiche „Tücken“. Es empfiehlt sich, mit anwaltlicher Beratung vor der Errichtung eines Testamentes, Fehler und Missverständnisse zu vermeiden.
Im Bereich des Erb- und Pflichtteilsrecht ist Rechtsanwältin Rechtsanwältin Sonja Schlecht tätig.
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