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Nebenklage

Im Strafverfahren sind verletzte Personen zunächst einmal nur Zeugen und es besteht die Gefahr, dass sie durch die justizielle Aufarbeitung erneut verletzt werden.

Eine aktive Beteiligung am Strafverfahren kann durch die Nebenklage ermöglicht werden.

Dies ist bei bestimmten schweren Straftaten möglich, zum Beispiel bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, versuchtem Mord oder Totschlag, vorsätzlicher Körperverletzung und Stalking.

Als Nebenkläger*in haben Sie besondere Rechte, z.B. dürfen Sie und Ihre Anwältin ständig in der Hauptverhandlung anwesend sein sowie Zeugen und Angeklagte befragen, Beweisanträge stellen und auch ein Schlussplädoyer halten. Wir können zudem Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen.

Bei anderen Delikten kommt eine anwaltliche Vertretung nur als Zeug*innenbeistand für Ihre Vernehmung in Betracht, hier kann Ihre Anwältin Sie zum Termin begleiten und z.B. vor unzulässigen Fragen schützen.

Neben der Vertretung im strafrechtlichen Verfahren kommt auch im Hinblick auf alle aus der Straftat erwachsenen Rechte und Schutzmöglichkeiten der verletzten Person eine Vertretung in Betracht.

Die Kosten einer Nebenkläger*in für einen Rechtsbeistand können in vielen Fällen unabhängig von den Einkommensverhältnissen vom Staat übernommen werden.

Auf den Gebieten der Nebenklage sind Rechtsanwältinnen Susanne Lattek und Sonja Schlecht tätig.



weitere Rechtsgebiete:

Erbrecht

Familienrecht

Mietrecht

Migrationsrecht

Strafverteidigung

Verkehrsrecht

Wohneigentumsrecht

Zivilrecht